Ist der Verbrauch noch im grünen Bereich? Der Energieausweis gibt Auskunft.
Foto: iStock/AlexRaths
Ist die neue Mietwohnung energieeffizient? Wie hoch sind die Heizkosten der zum Verkauf angebotenen Immobilie? Die richtigen Antworten auf diese Fragen in Zeiten hoher Energie- und Heizkosten gibt der Energieausweis.
Bei Verkauf oder Neuvermietung brauchen Sie einen Energieausweis!
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten, ist ein Energieausweis erforderlich. Die Vorgaben dazu basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz, welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Der Energieausweis ist notwendig, um Kauf- oder Mietinteressenten aufzuzeigen, wie hoch der voraussichtliche Energiebedarf der Immobilie ist.
Herzstück eines jeden Energieausweise ist der farbige Bandtacho mit den Effizienzklassen A+ bis H: Dieser ähnelt dem Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist. Dank der Skala von Grün nach Rot helfen sie, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Werte im roten Bereich deuten auf hohe Heizkosten hin. Werte im grünen Bereich lassen dagegen Energieerträge oder Energieneutralität erwarten. Hilfreich ist der Ausweis auch für Eigentümer. Er beinhaltet diverse Hinweise für die energetische Modernisierung des jeweiligen Gebäudes und zeigt so auch Sparpotenziale auf.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Energieausweises: Den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt. Das hat den Vorteil, dass die berechneten Kennwerte unabhängig vom individuellen Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner sind und somit tatsächlich Vergleiche ermöglichen.
Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbrauchskennwerte dagegen auf der Grundlage von tatsächlichen Heizkostenabrechnungen und weiteren Verbrauchswerten des Gebäudes ermittelt. Der gemessene Energieverbrauch muss für die Berechnung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren vorliegen.
Der Verbrauchsausweis ist übrigens nur zulässig, wenn das betreffende Wohngebäude fünf oder mehr Wohneinheiten hat und der Bauantrag für die Immobilie nach dem 31.10.1977 gestellt wurde. Gut zu wissen: Beim Verbrauchsausweis wird es in diesem Jahr noch einige Änderungen geben.
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Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Teilnahme nur für Eigentümer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern, Makler und Hausverwalter sind von der Aktion ausgeschlossen. Nur ein kostenloser Energieausweis pro Person möglich. Eine Barauszahlung oder ein Tausch des Gewinns sind nicht möglich. Die Aktion endet, sobald alle 50 kostenlosen Energieausweise vergeben wurden.
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